Was kostet ein Erstgespräch bei Ihnen?
Das erste telefonische Gespräch, in dem wir klären, ob und wie wir Ihnen
helfen können, ist kostenfrei. Für eine ausführliche Erstberatung gilt der gesetzliche
Rahmen des Rechtsanwaltsvergütungsgesetzes, der für Verbraucher bei höchstens 190 Euro
zuzüglich Umsatzsteuer liegt. Wie hoch die Gebühr in Ihrem Fall genau ausfällt, sagen wir
Ihnen, bevor die Beratung beginnt.
Übernimmt meine Rechtsschutzversicherung die Kosten?
In vielen Fällen ja, abhängig von Ihrem Tarif und dem Rechtsgebiet. Wir
holen die Deckungszusage für Sie ein, bevor wir tätig werden. So wissen Sie vorher, was
Ihre Versicherung trägt und was gegebenenfalls bei Ihnen bleibt.
Wie schnell bekomme ich einen Termin?
Auf Anfragen über das Formular oder den Anrufbeantworter melden wir uns in
der Regel innerhalb von 24 Stunden zurück, an Werktagen meist noch am selben Tag. Bei
laufenden Fristen, etwa bei einer Kündigung, hat Ihr Fall Vorrang.
Muss ich für ein Gespräch in die Kanzlei kommen?
Nein. Wir beraten ebenso per Telefon oder Videogespräch, Unterlagen nehmen
wir verschlüsselt digital entgegen. Wenn Sie den persönlichen Weg bevorzugen, sind Sie in
unseren Räumen selbstverständlich willkommen.
Ich habe eine Frist, die morgen abläuft. Was jetzt?
Rufen Sie an, statt zu schreiben. Bei einer Kündigungsschutzklage haben Sie
drei Wochen ab Zugang der Kündigung, bei einem Bußgeldbescheid zwei Wochen. Diese Fristen
sind hart. Wir prüfen sofort, ob noch Zeit bleibt.